Hinweis: Die Inhalte dienen ausschließlich der sachlichen Bildung und Information. Keine Werbung für Cannabis i.S.d. §6 KCanG.

Besitz- und Konsumregeln CanG

REVIEW Term Laienrelevanz: hoch

Stand: 2026-06-20

Synonyme: §3 CanG Cannabisbesitz Konsumverbotszonen 25g-Regelung Fahren unter Cannabis

Besitz- und Konsumregeln CanG

Kurzdefinition

Das Cannabis-Gesetz (CanG) legt verbindliche Besitzmengengrenzen für Erwachsene fest, definiert Konsumverbotszonen nach Ort und Uhrzeit und bestimmt mit dem 3,5-ng/ml-THC-Blutgrenzwert (§24a StVG) den Maßstab für Fahren unter Cannabiseinfluss. Gültig seit 1. April 2024 (Besitz/Konsum) bzw. 22. August 2024 (StVG-Änderung).

Wissenschaftliche/Rechtliche Beschreibung

Dreistufiges Besitzsystem

Situation Legale Menge Ordnungswidrigkeit (Puffer) Straftat
Öffentlich Bis 25 g 25,01–30 g Ab 30,01 g
Zuhause (Wohnort) Bis 50 g 50,01–60 g Ab 60,01 g

Der Pufferbereich zwischen legalem Limit und Straftatgrenze ist eine bewusste gesetzliche Entscheidung: Geringfügige Überschreitungen werden als Verwaltungsdelikt (Geldbuße, keine Vorstrafe) geahndet, nicht als Straftat. Dies reduziert die Konsequenzen für Grenzfälle, während erhebliche Überschreitungen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Konsumverbotszonen

Ortsbasierte Verbote (§5 CanG): Cannabis darf nicht konsumiert werden im "unmittelbaren Umkreis" von: - Schulen und Bildungseinrichtungen für Minderjährige - Kinder- und Jugendeinrichtungen - Kinderspielplätzen - Öffentlich zugänglichen Sportanlagen

"Unmittelbarer Umkreis" ist gesetzlich operationalisiert als 100-m-Radius gemessen vom Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Unterhalb dieser Distanzgrenze gilt das Verbot; jenseits der 100 m ist öffentlicher Konsum grundsätzlich erlaubt.

Zeitbasiertes Verbot in Fußgängerzonen: In Fußgängerzonen ist Cannabiskonsum zwischen 7:00 und 20:00 Uhr untersagt — unabhängig von der Nähe zu Schutzeinrichtungen. Dieses Verbot deckt die Hauptverkehrszeiten ab, einschließlich Schulwege.

Hinweis zu Abstandsangaben: CanG §5 nennt 100 m für Konsumverbote für Einzelpersonen. Der Standort von Anbauvereinigungen (CSC) muss hingegen 200 m Abstand halten — ein doppelt so hoher Schutzradius für dauerhafte Cannabiseinrichtungen.

Fahren unter Cannabis — §24a StVG

Seit 22. August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für Kraftfahrzeugführer. Unterhalb dieses Wertes darf die THC-Konzentration allein keine Fahrerlaubnissanktion (Fahrverbot, Bußgeld wegen Fahren unter Drogeneinfluss) begründen. Dies ersetzte die frühere Nulltoleranz unter dem BtMG, die jeden messbaren THC-Nachweis als Verstoß wertete.

Parallele Grenzwerte: - Alkohol: 0,5 ‰ BAK (allgemein); 0,0 ‰ für Fahranfänger und unter 21 Jahren - Mischkonsum (THC + Alkohol): gesondert geregelt, Schwellenwerte können niedriger sein

Praktische Herausforderung: THC kann im Blut deutlich länger nachweisbar sein als die aktive Wirkungsdauer. Regelmäßige Konsumenten können auch ohne akute Intoxikation über dem 3,5-ng/ml-Grenzwert liegen. Für Gelegenheitskonsumenten markiert der Grenzwert in etwa eine Abstinenzzeit von mehreren Stunden bis zu einem Tag nach Konsum.

Graufelder

Private Gemeinschaftsbereiche: Das Gesetz regelt nicht explizit, ob Konsum auf gemeinschaftlich genutzten Balkonen oder in Hausgärten von Mehrfamilienhäusern als "privat" oder "öffentlich" gilt. Dies ist einzelfallabhängig und noch nicht durch Rechtsprechung geklärt.

Weitergabe zwischen Erwachsenen: Das CanG legalisiert Besitz, schweigt aber weitgehend zu nicht-kommerzieller Übergabe zwischen Erwachsenen. CSCs sind der einzige explizit erlaubte Weitergabekanal — Verschenken außerhalb davon liegt in einer Grauzone.

Praktische Relevanz

Konsumenten müssen die Besitzmenge aktiv im Blick behalten; der Puffer zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist mit 5 g (öffentlich) bzw. 10 g (privat) eng. Beim Autofahren empfiehlt sich eine ausreichend lange Wartezeit nach dem letzten Konsum — die individuelle THC-Abbaurat variiert stark nach Konsuummuster und Körperfettanteil.

Straffolgen-Übersicht:

Verstoß Konsequenz
25,01–30 g öffentlich Ordnungswidrigkeit, Geldbuße
30,01+ g öffentlich Straftat
50,01–60 g zuhause Ordnungswidrigkeit, Geldbuße
60,01+ g zuhause Straftat
Konsum in Verbotszone Ordnungswidrigkeit
Fahren über 3,5 ng/ml THC Verkehrsordnungswidrigkeit / Straftat je nach Begleitumständen

Anbau-Relevanz

Anbau-Relevanz noch nicht dokumentiert.

Verwandte Begriffe

  • cang-eigenanbau — Anbaulimits und Überschneidung mit Besitzlimits bei der Ernte
  • anbauvereinigungen-csc — Einziger legaler organisierter Bezugsweg
  • cang-jugendschutz — Konsumverbote und erhöhte Schutzradien für Minderjährige
  • cang-straffreistellung-btmg — Abgrenzung BtMG-Strafrecht vs. CanG-Ordnungsrecht

Quellen

  • Cannabisgesetz (CanG) §3, §5 — Bundesgesetzblatt 2024
  • Straßenverkehrsgesetz §24a — Änderung in Kraft seit 22. August 2024
  • BMG FAQ Cannabis Act: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/en/themen/cannabis/faq-cannabis-act
  • Cannabis Act (Germany) — Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabis_Act_(Germany)
  • SE Legal — Marijuana Possession in Germany: https://se-legal.de/services/criminal-defense-lawyer/drug-offences-and-narcotics-criminal-law-in-germany/marijuana-possession-in-germany-lawyers-advice/
  • DIW Berlin: Cannabis use largely stable following partial legalization (2026): https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.1003787.de/dwr-26-13-1.pdf

Quellen

  • https://doi.org/10.3390/ijerph18105174
  • Clausen et al. (2021): Cannabis Policy Changes in Europe. IJERPH 18(10):5174. doi:10.3390/ijerph18105174

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. DOI
  2. Cannabisgesetz (CanG) §3, §5
  3. Straßenverkehrsgesetz (StVG) §24a — Änderung in Kraft seit 22. August 2024
  4. Bundesministerium für Gesundheit — FAQ Cannabis Act
  5. Cannabis Act (Germany) — Wikipedia
  6. DIW Berlin: Cannabis use largely stable following partial legalization (2026) (2026)