Hinweis: Die Inhalte dienen ausschließlich der sachlichen Bildung und Information. Keine Werbung für Cannabis i.S.d. §6 KCanG.

CanG Eigenanbau

REVIEW Term Laienrelevanz: hoch

Stand: 2026-06-20

Synonyme: Heimanbau Home-Grow §9 CanG Drei-Pflanzen-Regel

CanG Eigenanbau

Kurzdefinition

Das Cannabis-Gesetz (CanG) erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren seit dem 1. April 2024 den Anbau von bis zu 3 blühenden Cannabispflanzen für den persönlichen Eigenkonsum am Wohn- oder Hauptwohnsitz. Verkauf und gewerblicher Anbau bleiben verboten.

Wissenschaftliche/Rechtliche Beschreibung

Gesetzliche Grundlage

§9 CanG regelt den privaten Eigenanbau. Cannabis und nicht-synthetisches THC wurden mit Inkrafttreten des CanG am 1. April 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und einem eigenständigen Regulierungsrahmen unterstellt.

Pflanzenlimit und Haushaltskonstellation

Das 3-Pflanzen-Limit gilt pro Person, nicht pro Haushalt. In einem Haushalt mit zwei volljährigen Personen sind damit legal bis zu 6 Pflanzen möglich. Alle Entwicklungsstadien — Samen, Keimling, Jungpflanze, blühende Pflanze — zählen im Sinne des Gesetzes als "Pflanze". Überzählige Pflanzen müssen unverzüglich vernichtet werden.

Standortbindung

Der Anbau ist ausschließlich am eigenen Wohnort (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erlaubt. Anbau im öffentlichen Raum, auf Gewerbegelände oder bei Dritten ohne eigenen Wohnsitz dort ist nicht gestattet.

Saatgut und Stecklinge

Die Beschaffung von Samen aus EU-Ländern ist legal, da Samen als solche nicht unter die CanG-Beschränkungen fallen. Stecklinge dürfen von Mitgliedern zugelassener Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) bezogen werden — dies ist neben dem EU-Import der einzige legale Beschaffungsweg für Ausgangsmaterial.

Ernte und Besitzlimit — das zentrale Graufeld

Eine ausgewachsene Cannabispflanze kann zwischen 100 g und 500 g Trockenblüte produzieren. Drei legale Pflanzen können also deutlich mehr als die erlaubten 50 g privater Besitz produzieren. Das CanG verpflichtet zur Vernichtung des Überschusses, bietet jedoch keinen Kontrollmechanismus. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt klar, dass geerntetes Cannabis zuhause bis zur 50-g-Grenze gelagert werden darf — der Rest muss vernichtet werden. Praktische Kontrolle ist ohne Hausdurchsuchung kaum möglich.

Kommerzielles Verbot

Verkauf, Tausch gegen Entgelt und jede andere Form der nicht-persönlichen Weitergabe sind verboten. Die Weitergabe zwischen Erwachsenen (Verschenken) bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, da das CanG sie weder explizit erlaubt noch verbietet.

Praktische Relevanz

Aspekt Regelung
Mindestalter 18 Jahre
Max. Pflanzen 3 blühende Pflanzen pro Person
Erlaubter Standort Eigener Wohn-/Hauptwohnsitz
Saatgutbeschaffung Legal aus EU-Import; Stecklinge von CSC-Mitgliedern
Besitzlimit Ernte Max. 50 g zuhause; Überschuss vernichten
Verkauf / Weitergabe gegen Entgelt Verboten
In-Kraft-Treten 1. April 2024

Straffolgen bei Überschreitung: Besitz von 50,01–60 g zuhause gilt als Ordnungswidrigkeit (Geldbuße). Über 60 g zuhause ist eine Straftat.

Anbau-Relevanz

Anbau-Relevanz noch nicht dokumentiert.

Verwandte Begriffe

  • anbauvereinigungen-csc — legale Alternative für Bezug über Cannabis Social Clubs
  • besitz-konsumregeln-cang — Besitzgrenzen für Ernte und öffentliche Mitnahme
  • cang-jugendschutz — Weitergabeverbot an Minderjährige; CSC-THC-Limit 18–21
  • cang-straffreistellung-btmg — Übergangsregelung, Entkriminalisierungswirkung

Quellen

  • Cannabisgesetz (CanG) §9 — Bundesgesetzblatt 2024
  • BMG FAQ Cannabis Act: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/en/themen/cannabis/faq-cannabis-act
  • Cannabis Act (Germany) — Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabis_Act_(Germany)
  • DIW Berlin: Cannabis use largely stable following partial legalization (dwr-26-13-1): https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.1003787.de/dwr-26-13-1.pdf
  • CMS Law — Cannabis law and legislation in Germany: https://cms.law/en/int/expert-guides/cms-expert-guide-to-a-legal-roadmap-to-cannabis/germany

Quellen

  • https://doi.org/10.3390/ijerph18105174
  • Clausen et al. (2021): Cannabis Policy Changes in Europe. IJERPH 18(10):5174. doi:10.3390/ijerph18105174

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. DOI
  2. Cannabisgesetz (CanG) §9
  3. Bundesministerium für Gesundheit — FAQ Cannabis Act: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/en/themen/cannabis/faq-cannabis-act
  4. Cannabis Act (Germany) — Wikipedia
  5. DIW Berlin: Cannabis use largely stable following partial legalization (2026) (2026)